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Steuerabzug

Fachliches Thema 19. April 2016

Steuerabzug

Ihre uns vom Bundeszentralamt für Steuern zur Verfügung gestellten Steuermerkmale sind maßgeblich für die Berechnung des Lohnsteuerabzugs. Wir berücksichtigen dabei sowohl gesetzliche Regelungen hinsichtlich eines Freibetrages (Versorgungsfreibetrag und Altersentlastungsbetrag) als auch Ihre dort gespeicherten Frei- / Hinzurechnungsbeträge. Aus den danach verbleibenden Bezügen wird der Lohnsteuerabzug errechnet und daraus die weiteren Steuerabzüge, wie Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.