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Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder

Artikel 12. Dezember 2023

Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder

Baden-Württemberg beabsichtigt, das Ergebnis der Tarifverhandlungen zeitgleich und systemgerecht auch auf die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfängerinnen und –empfänger zu übertragen. Konkrete Details zur näheren Ausgestaltung folgen in Kürze. Wir möchten Sie höflich bitten, von entsprechenden Anfragen abzusehen.