Bei einem Todesfall sind viele Dinge zu regeln. Unter bestimmten Voraussetzungen beteiligt sich auch die Beihilfe an den Aufwendungen aus Anlass des Todes eines Beihilfeberechtigten oder eines berücksichtigungsfähigen Angehörigen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Vordrucke (landbw.de).