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Unterhaltsbeitrag

Fachliches Thema 22. April 2016

Unterhaltsbeitrag

Bekomme ich einen Unterhaltsbeitrag?

War Ihr verstorbener Ehegatte zum Zeitpunkt Ihrer Eheschließung im Ruhestand und hatte er damals bereits das 65. Lebensjahr vollendet, haben Sie keinen Anspruch auf Witwengeld, sondern auf einen Unterhaltsbeitrag in Höhe von 75 Prozent des Witwengeldes.

Ich habe Einkünfte oder weitere Renten. Hat dies Auswirkungen auf meinen Unterhaltsbeitrag?

Ja, je nach Höhe und Art Ihrer Einkünfte und Renten wird Ihr Unterhaltsbeitrag gekürzt. Bitte teilen Sie uns die Höhe Ihrer Einkünfte und Renten sowie deren Änderungen rechtzeitig mit.