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Widersprüche bezüglich amtsangemessener Alimentation im Besoldungsbereich

Artikel 14. Oktober 2025

Widersprüche bezüglich amtsangemessener Alimentation im Besoldungsbereich

In Kürze beginnt die Bearbeitung und Entscheidung der Widersprüche, mit denen eine nicht amtsangemessene Alimentation ab dem 1. Januar 2024 gerügt wird. Über die grundsätzliche Vorgehensweise hatten wir bereits am 30. Mai 2025 auf unserer Homepage informiert. Da jeder Widerspruch individuell geprüft wird, erfolgt die Bearbeitung sukzessive und nimmt je nach Einzelfall auch einige Zeit in Anspruch. 

In diesem Zusammenhang möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass bezüglich des BVAnp-ÄG 2022 (4-Säulen-Modell) weiterhin die Zusage von Finanzminister Dr. Danyal Bayaz vom 10. Januar 2023 gilt. Sollten Regelungen dieses Gesetzes im Zuge der gerichtlichen Überprüfung als nicht verfassungsgemäß eingestuft werden, wird das Ministerium für Finanzen etwaige Nachzahlungen entsprechend einer vom Gesetzgeber dann zu treffenden Korrekturregelung von Amts wegen rückwirkend an alle Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter leisten.