Können wissenschaftlich nicht allgemein anerkannte Behandlungsmethoden von der Heilfürsorge übernommen werden?
Das Bundesministerium des Innern hat wissenschaftlich nicht allgemein anerkannte Behandlungsmethoden ganz oder teilweise ausgeschlossen. Diese Ausschlüsse gelten auch für die Heilfürsorge.
Weitere Informationen finden Sie hier.