Wir sind örtlich zuständig für Verfolgte
- die vor Beginn der Verfolgung ihren Wohnsitz auf dem Gebiet des Landes Baden-Württemberg hatten
- die vor dem 31.12.1952 in Baden-Württemberg ihren Wohnsitz genommen haben. Für Vertriebene und Heimkehrer gelten Besonderheiten, über welche wir Sie auf Anfrage gerne informieren
- die sich am 01.01.1947 in einem sogenannten DP-Lager in Baden-Württemberg aufgehalten haben und danach ausgewandert sind