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Zuständigkeit

Fachliches Thema 22. April 2016

Zuständigkeit

Wir sind örtlich zuständig für Verfolgte

  • die vor Beginn der Verfolgung ihren Wohnsitz auf dem Gebiet des Landes Baden-Württemberg hatten
  • die vor dem 31.12.1952 in Baden-Württemberg ihren Wohnsitz genommen haben. Für Vertriebene und Heimkehrer gelten Besonderheiten, über welche wir Sie auf Anfrage gerne informieren
  • die sich am 01.01.1947 in einem sogenannten DP-Lager in Baden-Württemberg aufgehalten haben und danach ausgewandert sind