Abschlagszahlung

Fachliches Thema

17.03.2026

Abschlagszahlung

Gibt es eine Abschlagszahlung?

Ja.

Sie können vor Beginn des Umzugs eine Abschlagszahlung erhalten, wenn

  • die voraussichtliche Höhe der Umzugskosten 200 Euro übersteigt und
  • Sie uns die Zusage Ihrer Umzugskostenvergütung vorlegen.

Wie hoch ist die Abschlagszahlung?

Die Abschlagszahlung beträgt höchstens 80% der voraussichtlich entstehenden Kosten.

Wie beantrage ich eine Abschlagszahlung?

Für die Beantragung einer Abschlagszahlung (Umzugskosten) steht Ihnen der Vordruck LBV 1205b zur Verfügung. Beantragen Sie die Abschlagszahlung über Ihre Dienststelle. Diese leitet den Antrag zusammen mit den Kontierungsdaten an uns weiter.

Was muss ich sonst noch beachten?

Bitte stellen Sie unabhängig von der Abschlagszahlung Ihren endgültigen Antrag auf Umzugskostenvergütung innerhalb der einjährigen Ausschlussfrist.