Asset-Herausgeber

Akupunkturbehandlungen

Fachliches Thema 13. August 2020

Akupunkturbehandlungen

Akupunkturbehandlungen sind nur in eingeschränktem Maß eine Heilfürsorgeleistung. Die Körperakupunktur mit Nadeln ohne elektrische Stimulation ist bei chronisch schmerzkranken Personen für folgende Indikationen auf Grund einer ärztlichen Verordnung als Heilfürsorgeleistung anerkannt:

a) bei chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule, die seit mindestens sechs Monaten bestehen und gegebenenfalls nicht segmental bis maximal zum Kniegelenk ausstrahlen (pseudoradikulärer Schmerz), mit jeweils bis zu 10 Sitzungen innerhalb von maximal sechs Wochen und in begründeten Ausnahmefällen bis zu 15 Sitzungen innerhalb von maximal 12 Wochen, jeweils mindestens 30 Minuten Dauer, mit jeweils 14 – 20 Nadeln

b) bei chronischen Schmerzen in mindestens einem Kniegelenk durch Gonarthrose, die seit mindestens sechs Monaten bestehen, mit jeweils bis zu 10 Sitzungen innerhalb von maximal sechs Wochen und in begründeten Ausnahmefällen bis zu 15 Sitzungen innerhalb von maximal 12 Wochen, jeweils mindestens 30 Minuten Dauer, mit jeweils 7 – 15 Nadeln je behandeltem Knie.

Eine erneute Behandlung kann frühestens 12 Monate nach Abschluss einer Akupunkturbehandlung erfolgen.