Was ist eine allgemeine Dienstreisegenehmigung?
Gemeinsam mit den Ministerien wurde festgelegt, für welche Reisearten eine Genehmigung notwendig ist. Bestimmte Reisearten sind schon per Funktion genehmigungsfrei, z.B. Reisen der Interessenvertretungen.
Für wiederkehrende Dienstreisen kann Ihnen aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung eine allgemeine Dienstreisegenehmigung erteilt werden. Dies gilt vor allem wenn Sie im Prüfungs- oder Steuerfahndungsdienst beschäftigt sind.
Von wem erhalte ich eine allgemeine Dienstreisegenehmigung?
Dafür ist Ihre personalverwaltende Dienststelle zuständig. Bei Fragen setzen Sie sich bitte mit dieser in Verbindung.
Muss ich dem LBV die allgemeine Dienstreisegenehmigung vorlegen?
Nein. Sie müssen diese jedoch in Ihrem Reiseprofil in DRIVE-BW unter „Allgemeine Daten“ angeben und im jeweiligen Reisekostenantrag berücksichtigen.
In Ausnahmefällen setzen wir uns zur Vorlage der allgemeinen Dienstreisegenehmigung direkt mit Ihnen in Verbindung.