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Arbeitsunfähigkeit

Fachliches Thema 02. Mai 2016

Arbeitsunfähigkeit

Wie lange werden meine Bezüge bei einer Arbeitsunfähigkeit gezahlt?
Welche Leistungen erhalte ich nach Ablauf der Entgeltfortzahlung?
Gibt es zum Krankengeld bzw. Übergangsgeld zusätzliche Zahlungen?
Wie lange wird der Zuschuss zum Krankengeld / Übergangsgeld gezahlt (Anspruchszeitraum)?
In welcher Höhe wird der Zuschuss zum Krankengeld / Übergangsgeld gezahlt?

Wie lange werden meine Bezüge bei einer Arbeitsunfähigkeit gezahlt?

Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit erhalten Sie Entgeltfortzahlung bis zur Dauer von sechs Wochen.

Waren Sie bereits sechs Wochen wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig, steht Ihnen keine Entgeltfortzahlung mehr zu. Es sei denn, dass

  • Sie vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate nicht infolge derselben Krankheit arbeitsunfähig waren oder
  • seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit eine Frist von zwölf Monaten abgelaufen ist.

Welche Leistungen erhalte ich nach Ablauf der Entgeltfortzahlung?

Sofern Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, erhalten Sie nach Ablauf der Entgeltfortzahlung Krankengeld von Ihrer Krankenkasse.

Falls Sie eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation durchführen, erhalten Sie i.d.R. Übergangsgeld von der Deutschen Rentenversicherung.

Wegen des Antrags auf Krankengeld, wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse; bei Übergangsgeld an die Deutsche Rentenversicherung.

Gibt es zum Krankengeld bzw. Übergangsgeld zusätzliche Zahlungen?

Zum Krankengeld bzw. Übergangsgeld kann in der Regel ein Zuschuss des Arbeitgebers (Krankengeldzuschuss) gezahlt werden.

Nach Eingang des Nachweises über die Höhe und Dauer der Kranken- bzw. Übergangsgeldzahlung durch die Krankenkasse bzw. durch die Deutsche Rentenversicherung wird der Krankengeldzuschuss berechnet.

Wie lange wird der Zuschuss zum Krankengeld / Übergangsgeld gezahlt (Anspruchszeitraum)?

Die Dauer der Zahlung des Zuschusses richtet sich nach der Beschäftigungszeit. Hierunter sind grundsätzlich die in einem Arbeitsverhältnis zurückgelegten Zeiten bei demselben Arbeitgeber (Land Baden-Württemberg) zu verstehen.

Der Zuschuss zum Krankengeld / Übergangsgeld wird bei einer Beschäftigungszeit

  • von mehr als einem Jahr längstens bis zum Ende der 13. Woche und
  • von mehr als drei Jahren längstens bis zum Ende der 39. Woche

seit dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit gezahlt. Bei Zusammenrechnung aller Arbeitsunfähigkeitszeiten kann das Entgelt im Krankheitsfall innerhalb eines Kalenderjahres längstens bis zum Ende der 13. bzw. 39. Woche bezogen werden.

In welcher Höhe wird der Zuschuss zum Krankengeld / Übergangsgeld gezahlt?

Der Zuschuss wird in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen den tatsächlichen Barleistungen (Ausgezahlte Leistung zuzüglich der einbehaltenen Beitragsanteile zur Sozialversicherung = Bruttokrankengeld) der Krankenkasse bzw. der Deutschen Rentenversicherung und dem Nettoentgelt gezahlt. Das Nettoentgelt ist das um die gesetzlichen Abzüge verminderte Entgelt.

Sind Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreit (z.B. freiwillig versichert, privat versichert, geringfügig beschäftigt), werden bei der Berechnung des Krankengeldzuschusses diejenigen Leistungen zu Grunde gelegt, die ihnen als Pflichtversicherte/r in der gesetzlichen Krankenversicherung zustünden.