Für Dienstreisen im und ins Ausland gelten besondere Regelungen, die in der Auslandsreiseverordnung des Bundes (ARV) beschrieben sind. Besonderheiten bestehen vor allem im Bereich Genehmigung, Fahrkostenerstattung, Auslandstage- und -übernachtungsgeld, sowie bei längerem Aufenthalt.
Für die Abrechnung von Auslands-Reisekosten verwenden Sie bitte ebenfalls ausschließlich das Online-Erstattungsantragsformular in DRIVE-BW unter Angabe der Dienstreiseart „Auslandsdienstreise“.