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Auslandsdienstreisen

Fachliches Thema 22. August 2025

Auslandsdienstreisen

Für Dienstreisen im und ins Ausland gelten besondere Regelungen, die in der Auslandsreiseverordnung des Bundes (ARV) beschrieben sind. Besonderheiten bestehen vor allem im Bereich Genehmigung, Fahrkostenerstattung, Auslandstage- und -übernachtungsgeld, sowie bei längerem Aufenthalt.
Für die Abrechnung von Auslands-Reisekosten verwenden Sie bitte ebenfalls ausschließlich das Online-Erstattungsantragsformular in DRIVE-BW unter Angabe der Dienstreiseart „Auslandsdienstreise“.