Unter Bearbeitungszeit verstehen wir den Zeitraum vom Eingang Ihres Beihilfeantrags bei uns bis zu dem Tag, an dem wir Ihren Beihilfeantrag abrechnen. Das Datum Ihres Beihilfebescheids entspricht dem Tag der Bearbeitung. Sobald wir Ihren Antrag bearbeitet haben, veranlassen wir die Zahlung Ihrer Beihilfeleistungen. Bitte beachten Sie dabei, dass es einige Tage dauern kann, bis der Betrag Ihrem Konto gutgeschrieben wird. Aufgrund des Postweges ist es außerdem durchaus möglich, dass Sie bereits das Geld auf Ihrem Konto haben und erst zu einem späteren Zeitpunkt den Beihilfebescheid erhalten.
Während der Weihnachtsferien und zu Beginn eines Jahres haben wir regelmäßig einen sehr hohen Antragseingang. Die Bearbeitung Ihres Beihilfeantrags kann zu diesen Zeiten möglicherweise etwas länger dauern, als Sie es sonst gewohnt sind. Wir bemühen uns, die offenen Anträge so schnell wie möglich abzuarbeiten. Wenn Sie Ihre Beihilfeanträge außerhalb unserer “Spitzenzeiten” stellen (das sind insbesondere der Jahreswechsel und die Sommerferien und einige Wochen danach – in diese Zeiträume fallen auch die Haupturlaubszeiten unserer Mitarbeiter/innen), können Sie in der Regel mit einer kürzeren Bearbeitungsdauer rechnen.
Bitte sehen Sie generell von telefonischen oder schriftlichen Anfragen zum Bearbeitungs-stand Ihres Beihilfeantrags ab.
Unterschiedliche Bearbeitungszeiten von Beihilfeanträgen
Das eingesetzte Beihilfeabrechnungssystem verfügt über unterschiedliche elektronische Prüfstufen. Wird in einer oder in mehreren Prüfstufen ein Beleg zur manuellen Bearbeitung ausgesteuert, verlängert sich regelmäßig die Bearbeitungszeit des Beihilfeantrags. Aus diesem Grund kann es auch bei gleichzeitig eingegangenen Beihilfeanträgen zu unterschiedlichen Bearbeitungszeiten kommen.