Bei der Beihilfebearbeitung besteht noch immer ein hohes Arbeitsaufkommen. Wir bitten um Verständnis, dass es dadurch weiterhin zu längeren Bearbeitungszeiten und eingeschränkter telefonischer Erreichbarkeit kommt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LBV arbeiten mit Hochdruck daran, die Bearbeitungszeiten für die Kundinnen und Kunden wieder zu verkürzen. Vor der Herausforderung, wie bei einem stetig steigenden Antragseingang eine angemessene Bearbeitungsdauer gewährleitet werden kann, stehen auch die anderen Länder, der Bund sowie die privaten Krankenversicherungen. Neben freiwilliger Samstagsarbeit, der Anordnung von Überstunden und der Umschichtung von Personal hat das LBV weitere Maßnahmen getroffen, um die Beihilfeanträge so schnell wie möglich zu bearbeiten.
Sie können uns in der aktuellen Situation unterstützen, und damit die Bearbeitungsdauer auch verkürzen: Reichen Sie Arztrechnungen, Zahnarztrechnungen und Rezepte getrennt von allen anderen Belegen über andere Aufwandsarten, wie beispielsweise Heilbehandlungen, Hilfsmittel oder Pflegerechnungen, ein. Arztrechnungen, Zahnarztrechnungen und Rezepte können im digitalen Beihilfeprüf- und Abrechnungssystem schneller bearbeitet werden als andere Belege.
- Reichen Sie Ihre Beihilfeanträge elektronisch über die App „Beihilfe BW“ oder über den Beihilfeantrag online im Kundenportal des LBV ein.
- Heften, Klammern oder Kleben Sie Papieranträge und Belege (Rechnungen, Rezepte, sonstige Nachweise) nicht zusammen und verwenden Sie keine Haftnotizen oder Klebestreifen. In Papierform eingereichte Beihilfeanträge werden zur weiteren Bearbeitung gescannt und die zuvor genannten Elemente müssen vor dem Scannen aufwendig entfernt werden.
- Bitte reichen Sie sonstige Schreiben getrennt vom Beihilfeantrag ein, da ansonsten immer eine manuellen Sachbearbeitung erfolgen muss.
- Stellen Sie Ihre Beihilfeanträge nicht mehrfach über die unterschiedlichen Eingangswege.
- Füllen Sie den Beihilfeantrag vollständig aus und machen Sie immer Angaben bei Abschnitt 2, ob es sich um einen Erstantrag oder eine wiederholte Antragstellung mit oder ohne Änderungen beihilferechtlicher Sachverhalte handelt.
- Sehen Sie von Anfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Beihilfeantrages ab. Dies führt nicht zu einer schnelleren oder bevorzugten Bearbeitung.
Ihre Beschwerdeschreiben zur Bearbeitungszeit werden selbstverständlich alle gelesen. In der aktuellen Situation werden Beschwerden, welche ausschließlich die Bearbeitungszeit zum Gegenstand haben, nicht mehr beantwortet. Die dadurch frei werdende Zeit kommt der Bearbeitung von Anträgen zu Gute.
Aufgrund der längeren Bearbeitungszeiten möchten wir Sie auch auf die Möglichkeit der Direktabrechnung mit stationären Einrichtungen hinweisen. Bei einer Direktabrechnung kann die Beihilfestelle die Beihilfe direkt an den Rechnungssteller zahlen und Sie müssen nicht in Vorleistung gehen. Hierfür gibt es Antragsvordrucke, die über die Homepage des LBV abgerufen werden können. Voraussetzung für eine Direktabrechnung ist immer, dass die jeweilige Einrichtung am Direktabrechnungsverfahren teilnimmt. Eine Direktabrechnung ist grundsätzlich möglich bei:
- stationären Behandlungen in öffentlichen und privaten Krankenhäusern (Vordruck LBV302a)
- stationären Behandlungen in Einrichtungen für Sucht-, Rehabilitations- und Anschlussheilbehandlungen (Vordruck LBV302b),
- vollstationärer Pflege in Pflegeeinrichtungen (Vordruck LBV302c) sowie
- stationärer Palliativversorgung im Hospiz (Vordruck LBV302d).
Nähere Informationen zur Direktabrechnung finden Sie auf der Seite Direktabrechnung - Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg (landbw.de)
Vielen Dank für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis.