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Beihilfe: Anfragen zur Bearbeitungszeit

Artikel 16. Mai 2024

Beihilfe: Anfragen zur Bearbeitungszeit

Bitte sehen Sie von Anfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Beihilfeantrags ab. Den Bearbeitungsstand Ihres Beihilfeantrags  können Sie im Kundenportal über den Reiter „Beihilfe“ und die dortige Auswahlmöglichkeit „Bearbeitungsstand“  nachverfolgen.
Ihre Anfragen und Beschwerdeschreiben zur Bearbeitungszeit werden selbstverständlich alle gelesen. In der aktuellen Situation werden Schreiben, welche ausschließlich die Bearbeitungszeit zum Gegenstand haben, nicht mehr beantwortet. Die dadurch frei werdende Zeit kommt der Bearbeitung von Anträgen zu Gute. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Wie Sie positiven Einfluss auf die Bearbeitungszeit Ihres Beihilfeantrags nehmen können, können Sie in dem nachfolgenden Artikel auf unserer Internetseite nachlesen:
Bearbeitungszeiten in der Beihilfe - Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg (landbw.de)