In unserem Kundenportal können Sie den aktuellen Status Ihres Beihilfeantrags nachvollziehen. Der „Bearbeitungsstand“ spiegelt dabei grob die Prozessschritte im LBV wider, vom Antragseingang bis zur Auszahlung. So behalten Sie den Überblick, wo sich Ihr Antrag gerade befindet und welche Schritte bereits erledigt wurden.
Die vier Bearbeitungsstände im Detail
1. Antragseingang Digitalisierung / Vorprüfung
Ein elektronischer Beihilfeantrag (mittels „Beihilfeantrag Online“ im Kundenportal oder per App) erhält diesen Bearbeitungsstand, sobald er im LBV eingegangen ist. Der Papierantrag erhält ihn erst nach der Digitalisierung. Papieranträge werden zu diesem Zeitpunkt noch mit einem identischen Antrags- und Eingangsdatum im Kundenportal angezeigt; dieses spiegelt das Datum des Eingangs im Landesamt wieder.
Das passiert im LBV:
Während dieses Bearbeitungsstands durchlaufen Papieranträge die Digitalisierung. Weiterhin werden bei allen Anträgen, Belegen und Rechnungen die notwendigen Daten für die weiteren Prüfungen ausgelesen. Es findet eine erste maschinelle Vorprüfung der Belege statt.
Durch die vielen Tätigkeiten und Prozessschritte in diesem Bereich verbleibt ein Antrag häufig längere Zeit in diesem Bearbeitungsstand.
2. Antragseingang Abrechnungssystem
Wird der Beihilfeantrag an das Beihilfeabrechnungssystem übergeben, ändert sich der bisherige Bearbeitungsstand in „Antragseingang Abrechnungssystem“.
Bei Papieranträgen ändert sich auch das Antragsdatum: Sie zeigen nun das auf dem Vordruck angegebene Antragsdatum an.
Das passiert im LBV:
Bei diesem Bearbeitungsstand wird zunächst generell geprüft, ob und welche Beihilfeanträge, Belege und Rechnungen Auffälligkeiten haben und zur Sachbearbeitung müssen. Ist eine Sachbearbeitung notwendig, kann der Antrag längere Zeit in diesem Bearbeitungsstand verbleiben.
3. Beihilfe wird ausgezahlt
Diesen Bearbeitungsstand erhält ein Antrag, sobald er im Beihilfeabrechnungssystem fertig bearbeitet worden ist und für die Auszahlung der festgesetzten Beihilfe bereitsteht.
Das passiert im LBV:
Hat eine Sachbearbeitung den Beihilfeantrag und die dazugehörigen Belege überprüft und abschließend bearbeitet, erfolgt in einem nächtlichen Verarbeitungsprozess unter anderem die Erstellung des Beihilfebescheids und die Anweisung zur Auszahlung der Beihilfe.
4. Beihilfe wurde ausgezahlt
Der Antrag ist abgeschlossen, die Beihilfe überwiesen. Der Bescheid steht im Postkorb des Kundenportals bereit.
Ähnliche Anträge, unterschiedliche Bearbeitungszeiten
Aus dem Bearbeitungsstand lässt sich nicht pauschal die weitere Bearbeitungsdauer bis zum Bescheid ableiten. Diese hängt von mehreren Faktoren ab, und auch bei vermeintlich ähnlichen Anträgen können die Bearbeitungszeiten stark variieren. Einflussfaktoren sind unter anderem:
- Lesbarkeit der Belege
- ordnungsgemäße Rechnungsstellung
- fehlerfreie und vollständige Antragstellung (z.B. Erstantrag/Wiederholungsantrag, Angaben zum Ehegatteneinkommen)
- zusätzlich mitgesandte Unterlagen (z.B. Krankenversicherungsnachweise, Aufstellungen, Anschreiben)
- Besonderheiten in der Akte (z.B. amtsärztlich anerkannte Dauergabe eines bestimmten Medikaments, Unfälle mit Drittschuldner, komplexe Behandlungen)
Durch die Trennung der Belegarten steigt die Chance auf eine rein maschinelle, schnelle Verarbeitung des Antrags (vgl. Artikel „Die 5 besten Tipps für Ihren Beihilfe-Antrag“). Eine Garantie gibt es aber nicht. Über die Dauer bis zum Bescheid entscheiden stets individuelle Umstände.