BHO + Vordruck LBV 301: Einschränkungen Anfang Januar und inhaltliche Änderungen

BHO + Vordruck LBV 301: Einschränkungen Anfang Januar und inhaltliche Änderungen

16.12.2025

BHO + Vordruck LBV 301: Einschränkungen Anfang Januar und inhaltliche Änderungen

Aufgrund der neuen Beihilfeverordnung sind im Kundenportal sowohl Anpassungen am Beihilfeantragsvordruck LBV 301 als auch am Beihilfeantrag Online (BHO) notwendig. 

Einschränkungen
Da diese Neuerungen technisch umgesetzt werden müssen, ist eine Nutzung des BHO am 01.01.2026 leider nicht möglich. Dieser Service steht Ihnen im Laufe des 02.01.2026 wieder zur Verfügung.
Falls möglich, reichen Sie bereits begonnene und gespeicherte Anträge mittels BHO bereits jetzt ein. 

Ebenso ist eine Erstellung des Beihilfeantragsvordrucks LBV 301 im Kundenportal und über unsere Internetseite vom 01.01.2026 bis einschließlich 06.01.2026 nicht möglich. Sie haben ab dem 07.01.2026 wieder darauf Zugriff und können die Vordrucke dann erstellen und ausdrucken. 

Design-Änderungen beim BHO
Die notwendigen Änderungen im Rahmen der neuen Beihilfeverordnung haben wir zum Anlass genommen, den Beihilfeantrag Online optisch und inhaltlich an das Vorblatt der App-Anträge anzupassen. 

Im neuen BHO-Vordruck werden nur noch die Informationen angezeigt, die im Eingabeprozess angegeben werden. Je nach Art und Umfang der getätigten Angaben, kann also jeder Antragsvordruck des BHO anders aussehen. 

Beispiele
Nachfolgend ein Beispiel eines neuen BHO-Formulars, bei dem wenige Angaben beim Eingabeprozess gemacht worden sind. Alle Informationen können so auf einer Seite angezeigt und gedruckt werden. 

Werden bei einer Antragsstellung hingegen viele Eingaben gemacht, verändert sich das BHO-Formular entsprechend und es wird ggf. sogar eine Anlage erstellt.

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Anlage: