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Eheschließung

Fachliches Thema 19. April 2023

Eheschließung

Welche Unterlagen muss ich bei einer Eheschließung vorlegen?

Wir benötigen Ihre Heiratsurkunde und den von Ihnen vollständig ausgefüllten Vordruck Erklärung zum Familienzuschlag LBV 538b1.
Sollte sich Ihr Nachname geändert haben, senden Sie bitte uns und Ihrer personalverwaltenden Dienststelle einen Nachweis des Standesamts über Ihren geänderten Nachnamen zu.

Durch die Heirat ändert sich grundsätzlich auch Ihre Lohnsteuerklasse. Nach dem Vermerk der Eheschließung durch die Meldebehörde wird Ihnen und Ihrem Ehegatten/Lebenspartner im neuen elektronischen Verfahren ELStAM (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale) zunächst automatisch die Steuerklasse IV zugeteilt. Folglich erhalten Sie auch dann die Steuerklasse IV (und nicht III), wenn Ihr Ehegatte in keinem Beschäftigungsverhältnis steht. Soll bei Ihnen die Steuerklasse III berücksichtigt werden, müssen Sie dies auf dem amtlichen Vordruck Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern bei dem für Sie zuständigen Wohnsitzfinanzamt beantragen.