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Eheschließung

Fachliches Thema 12. Mai 2016

Eheschließung

Welche Unterlagen muss ich bei einer Eheschließung vorlegen?

Wir benötigen Ihre Heiratsurkunde und den von Ihnen vollständig ausgefüllten Vordruck Erklärung zum Familienzuschlag LBV 538b1.
Sollte sich Ihr Nachname geändert haben, senden Sie bitte uns und Ihrer personalverwaltenden Dienststelle einen Nachweis des Standesamts über Ihren geänderten Nachnamen zu.

Durch die Heirat oder Eintragung einer Lebenspartnerschaft ändert sich Ihre Lohnsteuerklasse. Bei einer Eheschließung teilt das elektronischen Verfahren ELStAM Ihnen und Ihrem Ehegatten automatisch die Steuerklasse IV zu. Einen Wechsel in eine andere Steuerklasse müssen Sie beim zuständigen Finanzamt beantragen.

Bei der Eintragung einer Lebenspartnerschaft ist dies anders. Die Meldebehörden dürfen diese Daten momentan noch nicht an die Finanzverwaltung übermitteln. Daher müssen Sie derzeit den Wechsel der Steuerklasse beim Finanzamt selbst anzeigen. Das Finanzamt sperrt daraufhin den Arbeitgeberabruf für Ihre elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale. Sie erhalten dann eine papierne “Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug”, die Sie Ihrem Arbeitgeber für den Lohnsteuerabzug vorlegen müssen.