Die Eigenmittelgrenze beträgt ab dem 01.12.2022 952,80 EUR, ab dem 01.11.2024 998,16, ab dem 01.02.2025 1.053,06. Folgende Zahlungen bzw. Einnahmen sind zu berücksichtigen:
- Kindergeld
- Kinderbezogener Anteil im Familienzuschlag
- Barunterhaltsleistungen und gewährte Sachleistungen des anderen Elternteils
- Eigenes Einkommen (netto) des Kindes aus einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis, einer selbstständigen Tätigkeit sowie Kapitaleinkünfte und Renten. Bitte teilen Sie auch kurzzeitige Beschäftigungsverhältnisse (z.B. Ferienjobs) mit.
- Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit (z.B. Arbeitslosengeld)
- Leistungen nach dem BAföG, sonstige öffentliche Förderungs- oder Unterstützungsleistungen