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Eigenmittelgrenze

Fachliches Thema 09. Oktober 2024

Eigenmittelgrenze

Die Eigenmittelgrenze beträgt ab dem 01.12.2022 952,80 EUR, ab dem 01.11.2024 998,16, ab dem 01.02.2025 1.053,06. Folgende Zahlungen bzw. Einnahmen sind zu berücksichtigen:

  • Kindergeld
  • Kinderbezogener Anteil im Familienzuschlag
  • Barunterhaltsleistungen und gewährte Sachleistungen des anderen Elternteils
  • Eigenes Einkommen (netto) des Kindes aus einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis, einer selbstständigen Tätigkeit sowie Kapitaleinkünfte und Renten. Bitte teilen Sie auch kurzzeitige Beschäftigungsverhältnisse (z.B. Ferienjobs) mit.
  • Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit (z.B. Arbeitslosengeld)
  • Leistungen nach dem BAföG, sonstige öffentliche Förderungs- oder Unterstützungsleistungen