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Einmalzahlungen 2018

Einmalzahlungen 2018

Das BVAnpGBW 2017/2018 sieht als Ausgleich für den geänderten Anpassungszeitpunkt im Jahr 2018 Einmalzahlungen vor, welche im Abrechnungsmonat März 2018 ausgezahlt werden.

Die Einmalzahlungen betragen für:

•    Anwärterinnen und Anwärter                   140,00 EUR
•    Besoldungsgruppen A5 bis A9                 400,00 EUR
•    Besoldungsgruppen A10 und A11           100,00 EUR


Voraussetzung für die Einmalzahlung ist, dass mindestens an einem Tag im Monat März 2018 Anspruch auf Dienstbezüge bzw. Anwärterbezüge besteht. Die Zahlung erfolgt entsprechend dem Beschäftigungsumfang, der am 01.03.2018 zugrunde liegt. Besteht ein Anspruch auf Bezüge nur  für einen Teil des Monats März, z.B. aufgrund einer Beurlaubung, so ist der Beschäftigungsumfang bei Dienstaufnahme für die Zahlung maßgeblich.