Einmalzahlungen 2018
Das BVAnpGBW 2017/2018 sieht als Ausgleich für den geänderten Anpassungszeitpunkt im Jahr 2018 Einmalzahlungen vor, welche im Abrechnungsmonat März 2018 ausgezahlt werden.
Die Einmalzahlungen betragen für:
• Anwärterinnen und Anwärter 140,00 EUR
• Besoldungsgruppen A5 bis A9 400,00 EUR
• Besoldungsgruppen A10 und A11 100,00 EUR
Voraussetzung für die Einmalzahlung ist, dass mindestens an einem Tag im Monat März 2018 Anspruch auf Dienstbezüge bzw. Anwärterbezüge besteht. Die Zahlung erfolgt entsprechend dem Beschäftigungsumfang, der am 01.03.2018 zugrunde liegt. Besteht ein Anspruch auf Bezüge nur für einen Teil des Monats März, z.B. aufgrund einer Beurlaubung, so ist der Beschäftigungsumfang bei Dienstaufnahme für die Zahlung maßgeblich.