Mit Beginn Ihrer Ausbildung bzw. Ihres Beschäftigungsverhältnisses beim Land Baden-Württemberg erhalten Sie Bezüge vom Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV).
Damit Ihre Bezüge rasch gezahlt werden können, beachten Sie bitte die Hinweise und Checklisten unter Neueinstellung - Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg (landbw.de).
Als Anwärterin bzw. Anwärter beachten Sie bitte folgende Informationen:
Laden Sie bitte die in der „Checkliste“ für die Neueinstellung Anwärterinnen und Anwärter (Vordruck Nr. 102) angegebenen Formblätter aus dem Internet (https//lbv.landbw.de/vordrucke#vordrucknummer=102) herunter. Geben Sie die vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Vordrucke entweder am Ernennungstag bei Ihrer Einstellungsbehörde ab oder senden diese bereits vorab an das LBV.
Bitte beachten Sie, dass die Antrittsmeldung aller Anwärter in der Regel zu einem vorab festgelegten Sammeltermin, der erst ca. 2 Wochen nach Ihrer Ernennung liegt, von der Einstellungsbehörde an das LBV erfolgt. Das LBV kann erst im Anschluss daran Ihre Bezügezahlung aufnehmen und Abschläge auf Ihre Bezüge anweisen.
Nach der erstmaligen Zahlungsaufnahme erhalten Sie Ihre Anwärterbezüge monatlich im Voraus.
Mit dem Abschlagsschreiben gehen Ihnen eine Personalnummer, Kontaktdaten Ihrer zuständigen Bearbeiter und weitere Informationen zu.
Der Zugang zum Kundenportal zur Nutzung des elektronischen Postfachs ist ebenfalls erst dann möglich.