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Elterngeld

Fachliches Thema 25. Januar 2023

Elterngeld

Maßgebende Rechtsgrundlage ist das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz – BEEG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Januar 2015 (BGBl. I, S. 33 ff). 

Das Elterngeld ist zwar eine Leistung des Bundes. Die Durchführung der Verwaltung des Elterngeldes liegt aber bei den einzelnen Ländern. Die Bundesländer haben die Elterngeld-Verwaltung sehr unterschiedlich geregelt. Teilweise sind die Landkreise zuständig, teilweise die Kommunen und manchmal auch besondere Behörden. Die zuständige Stelle für die Beantragung von Elterngeld richtet sich also danach, in welchem Bundesland Sie Ihren Hauptwohnsitz haben. Wenn Sie sich nicht sicher sind, finden Sie auf der Seite Elterngeld.net einige unverbindliche Hinweise zur Ermittlung der richtigen zuständigen Stelle.

Zuständig für die Festsetzung und Auszahlung des Elterngeldes ist in Baden-Württemberg die L-Bank in Karlsruhe (L-Bank, 76113 Karlsruhe). Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Elterngeld (l-bank.de).

Elterngeld muss schriftlich beantragt werden. Beide Elternteile können mit dem Antragsvordruck gleichzeitig den Antrag stellen. Das Antragsformular mit ausführlichen Hinweisen zum Bundeselterngeld und Erläuterungen zum Ausfüllen für Baden-Württemberg kann man auf den Internetseiten der L-Bank downloaden. Antragsformulare sind auch bei den Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg erhältlich. Hier können Sie ihren Antrag dann auch einreichen oder direkt an die L-Bank senden.

Eine kostenlose Informationsbroschüre über Elterngeld und Elternzeit, die den Gesetzestext enthält, können Sie über die Internet-Seiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter www.bmfsfj.de/ herunterladen oder bestellen.

Der Elterngeldrechner unter http://www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner/ bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihr voraussichtliches Elterngeld zu berechnen.