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Elternzeit

Fachliches Thema 09. August 2023

Elternzeit

Erhalte ich Elternzeit?

Sie müssen die Elternzeit bei Ihrer Dienststelle beantragen.
Die Elternzeit der Mutter kann im Anschluss an die Mutterschutzfrist beginnen.
Die Elternzeit des Vaters kann direkt nach der Geburt, d.h. bereits während der Mutterschutzfrist für die Mutter beginnen.

Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie außerdem die Möglichkeit, während der Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten.

Ihre Dienststelle informiert Sie gerne über die Fristen und Bestimmungen, die in Verbindung mit der Elternzeit stehen. Bei Ihrer Dienststelle erhalten Sie auch die notwendigen Vordrucke für die Beantragung der Elternzeit.

Zuständig für die Festsetzung und Auszahlung des Elterngeldes ist in Baden-Württemberg die L-Bank in Karlsruhe (L-Bank, 76113 Karlsruhe). Die notwendige Arbeitgeberbescheinigung für Zeiten vor der Geburt können Sie bei uns anfordern. Informationen zum Elterngeld erhalten Sie auf der Seite Elterngeld (landbw.de).

Erhalte ich Bezüge während der Elternzeit?

Für die Dauer Ihrer Elternzeit haben Sie keinen Anspruch auf laufende monatliche Bezüge.

Sie können unter bestimmten Voraussetzungen eine Beitragserstattung von Beiträgen für eine Kranken- bzw. Pflegeversicherung erhalten.

Nähere Informationen finden Sie auf der Seite Vordrucke (landbw.de).