Alle Wissenswerte zur Erhöhung des Ruhegehaltssatzes finden Sie hier:
Merkblatt über die Versorgung der Beamten und Richter (LBV 2190).
Zur Antragsstellung für die Erhöhung Ihres Ruhegehaltssatzes verwenden Sie bitte den Vordruck 214a.
Wird der Antrag innerhalb von 3 Monaten nach dem Ruhestand gestellt, gilt dieser noch ab Ruhestandsbeginn.