Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen den Antrag auf Umzugskostenvergütung schriftlich innerhalb von einem Jahr stellen. Die Frist beginnt mit dem Tag nach Beendigung Ihres Umzugs.
Umzugskostenvergütung wird nur gewährt, wenn Sie innerhalb von fünf Jahren nach Zusage der Umzugskostenvergütung umziehen. Bei einem Umzug nach Ablauf dieser 5-Jahresfrist können Sie die Umzugskostenvergütung nur erhalten, wenn Sie einen durchgehenden Anspruch auf Trennungsgeld hatten.