Anspruchsvoraussetzungen für Trennungsgeld

Fachliches Thema

08.12.2025

Anspruchsvoraussetzungen für Trennungsgeld

Wann habe ich Anspruch auf Trennungsgeld?

Anspruch auf Trennungsgeld kann aus Anlass einer Abordnung (auch im Rahmen der Ausbildung) oder einer Versetzung aus dienstlichen Gründen entstehen. Das Merkblatt 1230a (03/25, PDF, 133 KB)enthält hierzu weitere Informationen.

Auch wenn Ihnen eine Umzugskostenvergütung zugesagt wurde, können Sie für einen gewissen Zeitraum einen Anspruch auf Trennungsgeld haben. Ausführlichere Hinweise finden Sie auf unserem Merkblatt 1230 (03/25, PDF, 141 KB).

Der neue Dienstort muss dabei immer ein anderer als der bisherige Dienst- oder Wohnort sein.

Wie lange erhalte ich Trennungsgeld?

Trennungsgeld erhalten Sie für die Dauer Ihrer Abordnung. Liegt Ihre Wohnung aber auf einer üblich befahrenen Strecke weniger als 30 Kilometer von der neuen Dienststelle entfernt, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Trennungsgeld.

Wie beantrage ich Trennungsgeld?

Bitte beantragen Sie das Trennungsgeld mit dem Vordruck LBV 1232 (02/25, PDF, 329 KB)für Trennungsgeld bei Verbleib am Dienstort oder mit dem Vordruck LBV 1231 (02/25, PDF, 270 KB)bei täglicher Rückkehr an den Wohnort. Lehrkräfte, die täglich an den Wohnort zurückkehren beantragen das Trennungsgeld bitte mit dem Vordruck LBV 1233