Wann habe ich Anspruch auf Trennungsgeld?
Anspruch auf Trennungsgeld kann aus Anlass einer Abordnung (auch im Rahmen der Ausbildung) oder einer Versetzung aus dienstlichen Gründen entstehen. Das Merkblatt 1230a enthält hierzu weitere Informationen.
Auch wenn Ihnen eine Umzugskostenvergütung zugesagt wurde, können Sie für einen gewissen Zeitraum einen Anspruch auf Trennungsgeld haben. Ausführlichere Hinweise finden Sie auf unserem Merkblatt 1230.
Der neue Dienstort muss dabei immer ein anderer als der bisherige Dienst- oder Wohnort sein.
Wie lange erhalte ich Trennungsgeld?
Trennungsgeld erhalten Sie für die Dauer Ihrer Abordnung. Liegt Ihre Wohnung aber auf einer üblich befahrenen Strecke weniger als 30 Kilometer von der neuen Dienststelle entfernt, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Trennungsgeld.
Wie beantrage ich Trennungsgeld?
Bitte beantragen Sie das Trennungsgeld mit dem Vordruck LBV 1232 für Trennungsgeld bei Verbleib am Dienstort oder mit dem Vordruck LBV 1231 bei täglicher Rückkehr an den Wohnort. Lehrkräfte, die täglich an den Wohnort zurückkehren beantragen das Trennungsgeld bitte mit dem Vordruck LBV 1231l.