Wir haben Nachwuchs bekommen, welche Unterlagen müssen wir vorlegen?
Durch die Geburt Ihres Kindes können sich Ihre Bezüge um den kinderbezogenen Teil des Familienzuschlags erhöhen.
Falls beide Elternteile im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, werden die kinderbezogenen Leistungen pro Kind insgesamt nur einmal gezahlt und zwar an denjenigen, der Kindergeld erhält.
Für die Zahlung der kinderbezogenen Leistungen benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:
- Geburtsbescheinigung für Kindergeld oder Geburtsurkunde Ihres Kindes
- Erklärung zum Familienzuschlag LBV 538b1
Sind Sie alleinerziehend, benötigen wir noch zusätzlich folgende Unterlagen: