Wann erhalte ich meine Bezüge bzw. meine Gehaltsmitteilung?
Sie erhalten Ihre Bezüge am letzten Werktag eines Monats. Über deren Zusammensetzung werden Sie durch eine Gehaltsmitteilung („Mitteilung über die Zusammensetzung der Bezüge“) informiert. Ihre Gehaltsmitteilungen erhalten Sie ausschließlich über das Kundenportal. Ein Versand per Post erfolgt nicht. Eine Gehaltsmitteilung wird nur erstellt, wenn sich eine Änderung der Brutto- oder Nettobezüge ergibt. Bitte überprüfen Sie die Angaben in der Gehaltsmitteilung auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit.
Informationen zu Rückforderungen/Überzahlungen erhalten Sie auf der Seite Rückforderung (landbw.de).