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Rückforderung

Fachliches Thema 02. Februar 2023

Rückforderung

Rückforderung/Überzahlung

Ihre Bezüge werden in einem elektronischen Gehaltsabrechnungsverfahren berechnet und zahlbar gemacht.

Die dafür erforderlichen Daten werden von Ihrer personalverwaltenden Dienststelle/Beschäftigungsdienststelle erhoben und an uns über unterschiedliche Übermittlungswege weitergeleitet. Die Daten werden erfasst, gespeichert und für den folgenden Abrechnungsmonat einmalig im Monat zu einem bestimmten Termin („Eingabetermin“, um den 15. eines Monats) verarbeitet. Nach diesem sogenannten „Rechenlauf“ wird auch Ihre Gehaltsmitteilung für den jeweiligen Monat erstellt, die Sie – sofern Sie Ihren Kundenportalzugang nutzen – zeitnah im Kundenportal einsehen können und/oder die Sie vor der Fälligkeit Ihrer Bezüge als Papierpost bekommen.

In Ihrer Gehaltsmitteilung sind beispielsweise auch Rückrechnungen für vorangegangene Zeiträume berücksichtigt, sofern die Daten uns bis zum genannten Eingabetermin erreicht haben. Erhalten wir die Daten nach diesem festgelegten Eingabetermin, können sie erst für den folgenden Abrechnungsmonat verarbeitet werden.

Rückrechnungen für vorangegangene Monate und ggf. Überzahlungen werden Ihnen  daher in Form Ihrer Gehaltsmitteilung  vor Fälligkeit Ihrer Bezüge bereits bekannt gegeben. Die Möglichkeit der Erläuterung und Begründung durch ein entsprechendes Rückforderungsschreiben besteht für uns systembedingt dabei oftmals leider erst, nachdem Ihnen Ihre Gehaltsmitteilung bereits zugänglich war. Es ist uns aber ein Anliegen, Sie über den Grund und die Höhe der Rückforderung zeitnah vor Fälligkeit Ihrer Bezüge zu informieren.

Hierfür nutzen wir soweit möglich den individuellen Aufdruck auf Ihrer Gehaltsmitteilung, mit dem wir Sie über den Grund der Rückforderung und ein folgendes Erläuterungsschreiben informieren. Anhand der uns vorliegenden Daten überprüfen wir auch Ratenzahlungsmöglichkeiten sowie die Beachtung der Pfändungsgrenzen.

Bei Fragen zu Ihrer Gehaltsmitteilung wenden Sie sich  bitte in jedem Fall telefonisch, über das Kundenportal oder per Briefpost unter Angabe Ihrer Personalnummer an uns; die hierfür notwendigen Kontaktdaten finden Sie rechts oben auf Ihrer Gehaltsmitteilung. Unklarheiten lassen sich auf diese Weise zeitnah ausräumen.

Weitere Informationen zur Gehaltsmitteilung erhalten Sie auch auf der Seite Gehaltsmitteilung (landbw.de).