Mitglieder einer Interessenvertretung (z.B. Beauftragte für Chancengleichheit, Personalrat, Schwerbehindertenvertretung) müssen Ihre Dienstreisen nicht genehmigen / anordnen lassen, sofern Sie für Aufgabenerfüllung dieser besonderen Tätigkeit reisen.
Dasselbe gilt für bestimmte Reisearten der Lehrkräfte, die im Rahmen des Lehrauftrags durchgeführt werden und auch bestimmte Reisearten im Justizressort sind genehmigungsfrei.
Welche Reisearten das sind, können Sie der Liste der Dienstreisearten entnehmen.