Keine Rechtsmittel bzw. Anträge auf amtsangemessene Alimentation zur Wahrung Ihrer Rechte erforderlich
Sollte höchstrichterlich festgestellt werden, dass Regelungen des BVAnp-ÄG 2022 (einschließlich des sog. 4-Säulen-Modells) verfassungswidrig sind, erhalten Sie etwaige Nachzahlungen ohne Ihr Zutun, also von Amts wegen. Denn der Gesetzgeber wird in diesem Fall eine gesetzliche Korrekturregelung treffen. Die darauf gerichtete Zusage des Ministeriums für Finanzen vom 10. Januar 2023 gilt weiterhin.
Soweit dennoch Widersprüche bzw. Anträge bereits eingereicht wurden, werden diese bis zu einer höchstrichterlichen Klärung der Rechtslage über das BVAnp-ÄG 2022 ruhend gestellt. Die Einrede der Verjährung wird in diesen Fällen nicht erhoben, es sei denn, dass der geltend gemachte Anspruch bereits bei der Geltendmachung verjährt oder verwirkt war.