Was ist häusliche Krankenpflege?
Häusliche Krankenpflege besteht im Wesentlichen aus einer Behandlungspflege, wie z.B. Verbandwechsel, Injektionen, Einreibungen usw. Daneben ist noch für die Dauer von bis zu 6 Monaten Grundpflege mit hauswirtschaftlicher Versorgung möglich.
Die häusliche Krankenpflege darf nicht mit einer Pflegebedürftigkeit im Sinne des Pflegeversicherungsrecht verwechselt werden.
Liegt keine Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 2 ,3, 4 oder 5 vor und ist eine häusliche Krankenpflege nicht ausreichend, können bei einer schweren Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung auch die Aufwendungen für eine Kurzzeitpflege als beihilfefähig anerkannt werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Vordrucke (landbw.de).