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Heilbehandlung

Fachliches Thema 03. Februar 2023

Heilbehandlung

Sie können eine Erstattung von Arzt-, Arzneimittel- und Krankenhauskosten, welche durch die Behandlung des anerkannten Verfolgungsleidens entstehen, beantragen. Den Antrag können Sie formlos oder auch mittels des Antrags auf Erstattung von Heilverfahrenskosten.pdf stellen. Dem Antrag müssen Sie entsprechende Originalbelege beilegen.

Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung sind nur nach vorheriger Genehmigung durch uns erstattungsfähig. Gleiches gilt auch für eine evtl. Kostenübernahme für Hilfsmitteln, Pflegekosten, Mehrkosten für Diät etc.. Die Antragstellung ist formlos möglich. Bitte fügen Sie dem Antrag ein ärztliches Attest bei, aus dem sich die Behandlungs- und Kostenplanung ergibt.