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Heilbehandlungen

Fachliches Thema 11. Dezember 2024

Heilbehandlungen

Was sind Heilbehandlungen?

Dies sind Behandlungen (z.B. Krankengymnastik, Massagen), die Sie bei

  • Beschäftigungs- und Arbeitstherapeutinnen und -therapeuten,
  • Ergotherapeutinnen und -therapeuten,
  • Krankengymnastinnen und Krankengymnasten,
  • Physiotherapeutinnen und -therapeuten,
  • Masseurinnen und Masseuren, medizinischen Bademeisterinnen und Bademeistern,
  • Logopädinnen und Logopäden,
  • Sprachtherapeutinnen und-therapeuten, 
  • staatlich geprüften Atem-, Sprech- und Stimmlehrerinnen und-lehrer der Schule Schlaffhorst-Andersen,
  • Sprachheilpädagoginnen und-pädagogen,
  • klinischen Linguistinnen und Linguisten,
  • klinischen Sprechwissenschaftlerinnen und Sprechwissenschaftlern, 
  • bei Kindern für sprachtherapeutische Leistungen bei Sprachentwicklungsstörungen, Stottern oder Poltern auch
    • sprachheilpädagoginnen und-pädagogen, Diplomlehrerinnen und -lehrer für Sprachgeschädigte oder Sprachgestörte,
    • Diplomvorschulerzieherinnen und-erzieher für Sprachgeschädigte oder Sprachgestörte,
    • Diplomerzieherinnen und -erzieher für Sprachgeschädigte oder Sprachgestörte,
  • Diplompatholingustinnen und Diplompatholinguisten,
  • Neuropsychologinnen und -psychologen,
  • Podologinnen und Podologen,
  • medizinischen Fußpflegerinnen und Fußpflegern nach § 1 des Podologengesetzes,
  • Diätassistentinnen und-assistenten,
  • Oectrophologinnen und Oecotrophologen,
  • Ernährungswissenschaftlerinnen und Ernährungswissenschaftlern

durchführen lassen.

Was muss ich tun, damit die Kosten erstattet werden?

Bitte legen Sie Ihrem Beihilfeantrag zusammen mit der Rechnung eine ärztliche Verordnung bei, auf der

  • die Art der Behandlung,
  • die Anzahl der Behandlungen und
  • die Diagnose

vermerkt sind.

In welcher Höhe sind die Kosten beihilfefähig?

Die beihilfefähigen Höchstbeträge für die Zeit ab 01.112024.pdf (einschließlich der Beträge bis 31.10.2024) richten sich nach dem Leistungsverzeichnis des Bundesministeriums des Innern.

Sind Gesundheitskurse beihilfefähig?

Gesundheitskurse und Maßnahmen, die der traditionellen chinesischen Medizin zuzuordnen sind, wie z.B. Yoga, Hatha Yoga, Qi Gong, Tai Chi, Shiatsu-Therapie und ähnliche sowie Seniorengymnastik, Aquajogging, Wirbelsäulengymnastik,Kurse zur Gewichtsreduzierung, Kurse zur Entspannung, Osteoporose-Gruppen und dergleichen, sind nicht beihilfefähig.

Weitere Informationen finden Sie im Dokument Information zur Beihilfefähigkeit von Heilbehandlungen.pdf.