Beziehen Sie eine Rente wegen Gesundheitsschaden, haben Sie im Regelfall für die bei Ihnen als verfolgungsbedingt anerkannten Gesundheitsschaden auch einen Anspruch auf Heilverfahren nach dem BEG. Für Berechtigte mit auswärtigem Wohnsitz steht das Merkblatt über die Durchführung des Heilverfahrens im Ausland.pdf zur Verfügung.
Der Anspruch umfasst gegebenenfalls: