Welche Beförderungsauslagen kann ich erstattet bekommen?
Sie bekommen die notwendigen Auslagen für das Befördern Ihres Umzugsgutes von der bisherigen zur neuen Wohnung erstattet. Notwendig sind die Auslagen nur, wenn sie in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Umzug stehen und unvermeidbar sind, um den Umzug durchführen zu können (siehe auch LUKGVwV zu § 6 LUKG).
Was erhalte ich, wenn ich meinen Umzug mit Hilfe einer Spedition durchführe?
• erforderlich sind zwei Festpreisangebote von verschiedenen Speditionen
• erstattet wird das günstigste Angebot
Was erhalte ich bei einem Umzug, den ich ohne Spedition durchführe?
• Kosten für einen Mietwagen und den Kraftstoff oder
• wenn Sie mit Ihrem privaten PKW umziehen, eine Wegstreckenentschädigung in Höhe von 30 Cent pro Kilometer
• Für private Umzugshelfer, die nicht zur häuslichen Gemeinschaft gehören, kann ein Stundenlohn von bis zu 15 Euro (gegen Beleg) gewährt werden.
Wofür erhalte ich Reisekosten, wenn ich umziehen will?
Sie erhalten die Fahrkosten erstattet, wenn Sie sich eine Wohnung suchen bzw. eine Wohnung besichtigen.
Dabei werden zwei Fahrten einer Person oder eine Fahrt von zwei Personen, die zur häuslichen Gemeinschaft gehören, erstattet. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach den Sätzen, die für Dienstreisen gelten.
Am Tag des Umzugs erhalten Sie und die zu Ihrer häuslichen Gemeinschaft gehörenden Personen Reisekosten für die Reise von der bisherigen zur neuen Wohnung wie bei Dienstreisen.
Wenn Sie vom neuen Dienstort zur bisherigen Wohnung zurück fahren, um Ihren Umzug vorzubereiten und durchzuführen, werden Ihre Fahrkosten wie bei einer Dienstreise erstattet.
Bekomme ich Mietentschädigung für meine bisherige Wohnung?
Ja.
Wenn Sie Miete gleichzeitig für zwei Wohnungen zahlen müssen, wird Ihnen die Miete für die nicht benutzte Wohnung erstattet.
Die Miete wird jedoch nur für einen begrenzten Zeitraum erstattet. Nähere Informationen erhalten Sie hier.
Kann ich einen Makler beauftragen?
Ja.
Maklergebühren können jedoch nur dann erstattet werden, wenn tatsächlich ein Mietverhältnis zustande gekommen ist. Wir erstatten Ihnen dann Maklergebühren bis zur Höhe von zwei Monatsmieten plus Mehrwertsteuer.
Bitte legen Sie die entsprechenden Rechnungsbelege vor.
Kann ich noch weitere Umzugsauslagen erstattet bekommen?
Ja.
Sie können eine Pauschvergütung für sonstige Umzugsauslagen erhalten.
Die Höhe der Pauschvergütung ist abhängig von Ihrer Besoldungsgruppe und Ihrem Familienstand und davon, ob Sie vor und nach dem Umzug eine eigene Wohnung hatten.
Nähere Informationen zur Höhe der Pauschvergütung bei Umzügen nach dem 1. Januar 2009 erhalten Sie hier.