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Hörgeräte

Fachliches Thema 13. August 2020

Hörgeräte

Voraussetzung ist eine ohrenärztliche Verordnung über eine Hörhilfe.

Bei der nachfolgenden Anpassung von Hörgeräten müssen mindestens 3 Hörgeräte unterschiedlicher Preiskategorien ausgetestet werden. Die Kostenvoranschläge des Akustikers sind zusammen mit der ohrenärztlichen Verordnung und mit dem Ergebnis des Sprachaudiogrammes (sofern nicht im Kostenvoranschlag beinhaltet) an die Heilfürsorgestelle zu übersenden.

Für Hörgeräte werden die für die gesetzlichen Krankenkassen vereinbarten Festbeträge übernommen. Sofern nur durch ein höherwertiges Gerät eine Polizeidienstunfähigkeit vermieden werden kann, ist eine Kostenübernahme bis zum maximal doppelten Festbetrag möglich.

Voraussetzung ist zusätzlich, dass mit dem Hörgerät die dienstliche Einsatzfähigkeit (ggf. auch unter Einsatzbedingungen mit entsprechender Ausrüstung) gewährleistet ist. Dies ist während Erprobungszeit der Hörgeräte zu testen. Der Erfahrungsbericht ist dem jeweiligen Kostenvoranschlag ebenfalls beizufügen. Ein Anspruch für ein weiteres Hörgerät, welches im Dienst eingesetzt werden kann, besteht nicht.

Kosten für die Wartung/Reparatur werden übernommen.
Für Batterien werden keine Kosten übernommen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Heilfürsorgesachbearbeiter.