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IBAN-Namensabgleich: Das müssen Sie jetzt bei Überweisungen beachten

Artikel 30. September 2025

IBAN-Namensabgleich: Das müssen Sie jetzt bei Überweisungen beachten

Sie wollen eine Zahlung an das Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg leisten oder einen Dauerauftrag einrichten? Dann achten Sie ab dem 09. Oktober 2025 bitte auf die korrekte Angabe zum Zahlungsempfänger. Bitte überweisen Sie auf das Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg (= Zahlungsempfänger) bei der Deutschen Bundesbank Filiale Stuttgart:

Landesoberkasse Baden-Württemberg
IBAN: DE65 6000 0000 0060 0015 10
BIC: MARKDEF1600

Geben Sie bitte beim Verwendungszweck Ihrer Zahlung – falls vorhanden – das Kassenzeichen, die Personalnummer, das Arbeitsgebiet, Name, Vorname und den Zahlungsgrund an.

Hintergrund: Verpflichtung zum Namensabgleich 

Ab dem 09. Oktober 2025 sind alle Kreditinstitute verpflichtet, bei SEPA-Überweisungen einen IBAN-Namensabgleich durchzuführen. Dabei wird geprüft, ob der angegebene Zahlungsempfänger mit dem Kontoinhaber übereinstimmt, der beim Empfängerkreditinstitut hinterlegt ist.

Da die Landesoberkasse Baden-Württemberg Inhaberin unseres Kontos bei der Deutschen Bundesbank ist, muss ab dem 09. Oktober der Zahlungsempfänger exakt als Landesoberkasse Baden-Württemberg angegeben werden – ohne Zusätze oder Abweichungen. Bitte berücksichtigen Sie dies bei künftigen Zahlungen an uns.