Der am 22. April 2023 erzielte Tarifabschluss für den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) gilt ausschließlich für die Beschäftigten des Bundes und der Kommunen. Die Einigung wurde zwischen dem Bund und den Kommunen auf Arbeitgeberseite und den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes geschlossen. Das Land Baden-Württemberg war an den Verhandlungen nicht beteiligt. Der Tarifabschluss von Bund und Kommunen hat keine Auswirkungen auf das Land Baden-Württemberg und die beim Land Baden-Württemberg beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die Beamtinnen und Beamten.
Das Land Baden-Württemberg ist Mitglied in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL). Die TdL ist ein Arbeitgeberverband aller Bundesländer bis auf das Land Hessen. Die Tarifverhandlungen der TdL mit den Gewerkschaften zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) beginnen im Herbst diesen Jahres. Das Ergebnis dieser Verhandlungen hat dann unmittelbare Auswirkungen auf das Land Baden-Württemberg und die beim Land Baden-Württemberg beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Nach Vorliegen des Tarifergebnisses wird über dessen Übertragung auf die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger in Baden-Württemberg entschieden.