Jahresabschlussarbeiten: keine Zahlungen vom 18.12.2025 bis 04.01.2026

Jahresabschlussarbeiten: keine Zahlungen vom 18.12.2025 bis 04.01.2026

04.12.2025

Jahresabschlussarbeiten: keine Zahlungen vom 18.12.2025 bis 04.01.2026

Aufgrund der haushaltsrechtlich vorgeschriebenen Jahresabschlussarbeiten, die in allen Behörden und Landesbetrieben durchgeführt werden, können im Zeitraum vom 18. Dezember 2025 bis zum 1. Januar 2026 keine täglichen Zahlungen durch das LBV angewiesen werden.
Bitte beachten Sie, dass auch Beihilfezahlungen, die in diesem Zeitraum von unseren Sachbearbeitenden beauftragt werden, aufgrund der Bankarbeitstage voraussichtlich erst ab dem 5. Januar 2026 auf Ihrem Konto eingehen.
Ihre Bezüge erhalten Sie selbstverständlich am letzten Werktag im Dezember 2025.
Wir bitten um Ihr Verständnis.