Wann bekomme ich eine Jubiläumsgabe?
Sie erhalten seit 01.01.2001 eine Jubiläumsgabe, wenn Sie eine Dienstzeit (z.B. hauptberufliche Tätigkeit im öffentlichen Dienst, gesetzliche Wehr-/Zivildienstzeit) vollendet haben
- von 25 Jahren: 300 EUR
- von 40 Jahren: 400 EUR
- von 50 Jahren: 500 EUR
Wann wird sie gezahlt?
Die Jubiläumsgabe wird im Voraus zusammen mit Ihrem Gehalt gezahlt.
Sind von der Jubiläumsgabe Abzüge vorzunehmen?
Ja, die Jubiläumsgabe ist steuerpflichtig.