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Kieferorthopädische Behandlung

Fachliches Thema 30. Januar 2023

Kieferorthopädische Behandlung

Wann ist eine kieferorthopädische Behandlung beihilfefähig?

Die Aufwendungen für eine kieferorthopädische Behandlung sind beihilfefähig, wenn 

  • die Notwendigkeit und Angemessenheit anhand eines vor Beginn der Behandlung von Ihnen vorzulegenden Heil- und Kostenplans von der Beihilfestelle festgestellt wurde und
  • die behandelte Person das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder
  •  bei Personen, die bei Behandlungsbeginn das 18. Lebensjahr vollendet haben, eine schwere Kieferanomalie vorliegt, die eine kombinierte kieferchirurgische und kieferorthopädische Be-handlung erfordert oder
  • bei Personen, die bei Behandlungsbeginn das 18. Lebensjahr vollendet haben, die Behandlung ausschließlich medizinisch indiziert ist und nicht aus ästhetischen Gründen erfolgt, keine Behandlungsalternative gegeben ist und die Zahnfehlstellung mit erheblichen Folgeproblemen verbunden ist.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Vordrucke (landbw.de).