Wann ist eine kieferorthopädische Behandlung beihilfefähig?
Die Kosten werden nur erstattet, wenn:
- bei Behandlungsbeginn das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet ist
oder - bei Ihnen oder Ihren Angehörigen eine schwere Kieferanomalie in Verbindung mit einer kieferchirurgischen Maßnahme behandelt wird
oder - wenn die Behandlung ausschließlich medizinisch indiziert ist und nicht aus ästhetischen Gründen erfolgt, keine Behandlungsalternative gegeben ist, die Zahnfehlstellung mit erheblichen Folgeproblemen verbunden ist und erst im Erwachsenenalter erworben wurde.
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