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Kinderzuschlag zum Witwen-/Witwergeld

Fachliches Thema 26. April 2016

Kinderzuschlag zum Witwen-/Witwergeld

Wann bekomme ich einen Kinderzuschlag?

Sie erhalten einen Kinderzuschlag, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Ihr Witwen-/Witwergeld beträgt nicht 60 v.H., sondern 55 v.H. des Ruhegehaltes, das Ihr Ehegatte zuletzt erhalten hat bzw. erhalten hätte, wenn er am Todestag in den Ruhestand getreten wäre

und

  • Sie haben Kinder in den ersten drei Lebensjahren erzogen

und

  • die Kindererziehungszeiten wurden Ihnen auch zugeordnet.

Wie hoch ist der Kinderzuschlag?

Der Kinderzuschlag wird entsprechend den Vorschriften, die hierzu in der gesetzlichen Rentenversicherung gelten, angewandt und berechnet.

Danach berechnet sich der Kinderzuschlag im Beispiel einer Erziehung von 2 Kindern (Stand: 01.07.2008) wie folgt:

Zuschlag für 3 Jahre Kindererziehung (Kind 1): 53,11 EUR monatlich
Zuschlag für 3 Jahre Kindererziehung (Kind 2): 26,56 EUR monatlich
Zuschlag insgesamt: 79,67 EUR monatlich

Dieser Betrag wird zusätzlich zum Witwen-/Witwergeld gezahlt.