Seit 01.01.2011 kann ein Krankenhaustagegeld gewährt werden, wenn während eines stationären Krankenhausaufenthalts keine Wahlleistungen in Anspruch genommen werden und der monatliche Beitrag von 22 EUR (vor dem 01.02.2012: 13 EUR) zum Erhalt von Beihilfe bzw. Heilfürsorge zu den Aufwendungen für Wahlleistungen geleistet wird.
Bei Verzicht auf die Wahlleistung „Unterkunft“ wird ein Betrag von 11,00 EUR pro Pflegesatztag, bei Verzicht auf die Wahlleistung „Arzt“ ein Betrag von 22,00 EUR pro Pflegesatztag als Krankenhaustagegeld gewährt.
Voraussetzung ist jedoch, dass das Krankenhaus Wahlleistungen anbietet.
Die Gewährung von Krankenhaustagegeld kann mit dem Vordruck LBV 304 beantragt werden.
Das Krankenhaus hat den Verzicht auf Wahlleistungen schriftlich auf dem Vordruck LBV 933 zu bescheinigen. Diese Bescheinigung ist dem Antrag auf Krankenhaustagegeld beizufügen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Vordrucke (landbw.de).