Asset-Herausgeber

Krankenversichertenkarte

Fachliches Thema 14. August 2020

Krankenversichertenkarte

1. Wer erhält eine Krankenversichertenkarte?

 

Alle Heilfürsorgeberechtigten des Landes Baden-Württemberg erhalten eine Krankenversichertenkarte.

 

2. Wie ist mit der Krankenversicherten in der Arzt-/Zahnarztpraxis zu verfahren?

Die Krankenversichertenkarte ist vor Beginn der Behandlung bzw. bei Übergang der Behandlung in ein neues Kalendervierteljahr in der (Zahn-) Arztpraxis vorzulegen. Die auf der Karte gespeicherten Daten werden in der (Zahn-) Arztpraxis eingelesen. Aufgrund dieser Daten werden dann auch Arzneimittelrezepte, Überweisungen etc. maschinell erstellt.

 

3. Ich habe meine Krankenversichertenkarte noch nicht erhalten, muss aber dringend zum (Zahn-) Arzt?

Sofern bei dringenden (Zahn-) Arztbesuchen die Krankenversichertenkarte nicht vorgelegt werden kann, ist der Heilfürsorgeanspruch durch den Dienstausweis nachzuweisen. Die Krankenversichertenkarte ist spätestens innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach der ersten Inanspruchnahme vorzulegen. Danach kann der Arzt eine Privatvergütung verlangen. Wird dem Arzt bis zum Ende des Quartals eine gültige Krankenversichertenkarte vorlegt, hat er die entrichtete Vergütung zurückzuzahlen. Der Zahnarzt kann sofort eine Privatvergütung verlangen. Diese hat er jedoch zurückzuzahlen, wenn die Krankenversichertenkarte innerhalb von 10 Tagen nachgereicht wird.

Bei Problemen wenden Sie sich bitte telefonisch an die Heilfürsorgestelle.

 

4. Welche Gültigkeitsdauer hat die Krankenversichertenkarte?

Die Krankenversichertenkarte ist zeitlich befristet bis zum gesetzlich vorgesehenen Eintritt in den Ruhestand. Wer den Ruhestand nach § 39 LBG auf Antrag hinausschiebt, erhält eine neue Krankenversichertenkarte.

 

5. Welche persönlichen Daten sind auf der Krankenversichertenkarte gespeichert?

Welche Daten auf der Krankenversichertenkarte gespeichert werden müssen, ist durch § 291 des Sozialgesetzbuches V (SGB V) verbindlich vorgeschrieben. Nur wenn diese Datenfelder ausgefüllt sind, ist die Krankenversichertenkarte auch durch die Lesegeräte in den (Zahn-) Arztpraxen lesbar. Der Chip auf der Krankenversichertenkarte enthält folgende persönliche Daten:

  • Familienname und Vorname des/der Heilfürsorgeberechtigten

  • Geburtsdatum

  • Wohnanschrift

  • Personalnummer

Gültigkeitsdauer

 

6. Was ist zu veranlassen bei Entlassungen, Eintritt in den (vorzeitigen) Ruhestand, Versetzungen zu anderen Dienstherren oder Behörden?

Mit Ablauf des Anspruches auf Heilfürsorge darf die Krankenversichertenkarte nicht mehr benutzt werden. Die Personalverwaltung zieht die Krankenversichertenkarte zu der entsprechenden Frist von Ihnen ein und übersendet die Krankenversichertenkarte zur Vernichtung an die Heilfürsorgestelle. Bitte sorgen Sie rechtzeitig für einen nahtlosen Übergang Ihres Krankenversicherungsschutzes.

7. Was geschieht mit der Krankenversichertenkarte während einer Beurlaubung ohne Bezüge oder bei Abordnung zu einem anderen Dienstherrn/zu einer anderen Behörde?

Sofern Sie ohne Bezüge beurlaubt werden, zieht Ihre Personalverwaltung die Krankenversichertenkarte ein und bewahrt diese bis zum Ende der Beurlaubung ohne Bezüge auf. Ausgenommen hiervon sind Beurlaubungen ohne Bezüge bis zu längstens 31 Kalendertage. Hier behalten Sie Ihren Heilfürsorgeanspruch (§ 1 Abs. 1 Satz 2 HVO). Auch während der Elternzeit und der Pflegezeit nach § 74 LBG behalten Sie Ihren Heilfürsorgeanspruch und somit Ihre Krankenversichertenkarte.

Bei Abordnungen behalten Sie im Regelfall Ihren Heilfürsorgeanspruch. Sofern jedoch eine Krankenfürsorgeleistung durch den aufnehmenden Dienstherrn vereinbart wird, zieht Ihre Personalverwaltung die Krankenversichertenkarte ein und bewahrt diese bis zum Ende Ihrer Abordnung auf.

 

8. Was ist bei Verlust der Krankenversichertenkarte oder bei Beschädigung zu beachten?

Der Verlust der Karte oder die Beschädigung der Karte ist unverzüglich der Heilfürsorgestelle zu melden, damit eine neue Krankenversichertenkarte für Sie beschafft werden kann. Die Meldung kann schriftlich oder über das Kundenportal unter „Nachrichten senden“/„Heilfürsorge“ erfolgen. Bitte teilen Sie darin kurz den Sachverhalt mit. Bei einer schriftlichen Mitteilung geben Sie bitte Ihre Personalnummer mit an. Bei der nächsten Folgebeschaffung wird für Sie eine neue Krankenversichertenkarte in Auftrag gegeben.

 

9. Was ist bei einer Änderung des Namens oder der Anschrift zu veranlassen?

Sofern sich Ihr Familienname (z.B. durch Heirat) oder Ihre Adressanschrift (z.B. durch Umzug) ändert, ist dies unverzüglich Ihrer Personalverwaltung zu melden. Durch deren Weitermeldung an das Landesamt für Besoldung und Versorgung über DIPSY wird eine Meldung an die Heilfürsorgestelle ausgelöst. Die Heilfürsorgestelle beauftragt dann mit der nächsten Folgebeschaffung das Erstellen einer neuen Krankenversichertenkarte. Sobald Sie diese erhalten haben, ist die alte Krankenversichertenkarte zwingend an die Heilfürsorgestelle zu übersenden.