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Krankenversicherung

Fachliches Thema 30. Januar 2023

Krankenversicherung

Bin ich als Beamter automatisch krankenversichert?

Nein, als Beamter sind Sie nicht automatisch krankenversichert. Seit 01.01.2009 gibt es jedoch eine generelle Pflicht zur Krankenversicherung. Danach sind Personen mit Wohnsitz im Inland verpflichtet, eine Krankenversicherung mit mindestens einer Kostenerstattung für ambulante und stationäre Heilbehandlung abzuschließen und aufrechtzuerhalten. Für Beihilfeberechtigte, die der privaten Krankenversicherung zuzuordnen sind, bedeutet dies die Pflicht zum Abschluss eines beihilfekonformen Krankenversicherungsschutzes (= den durch den Beihilfebemessungssatz nicht abgedeckten Prozentsatz exakt durch den Krankenversicherungsschutz zu ergänzen). Um diesen Krankenversicherungsschutz müssen Sie sich selbst bemühen.

Sie haben aus Ihrem Dienstverhältnis einen Anspruch auf Beihilfeleistungen in Geburts-, Krankheits-, Pflege- und Todesfällen, d.h. wir erstatten Ihnen z.B. bei ärztlichen Behandlungen einen Teil der Kosten mit dem Ihnen zustehenden persönlichen Bemessungssatz. Einen bestehenden Krankenversicherungsversicherungsschutz sollten Sie uns spätestens mit Ihrem ersten Beihilfeantrag mitteilen. Aus diesem Versicherungsnachweis soll die Art und Umfang des Versicherungsschutzes einschließlich abgeschlossener Zusatzversicherungen und Wahltarife nach § 53 SGB V hervorgehen.

Sofern Sie Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung sind, benötigen wir zu jedem Beleg eine Bescheinigung Ihrer Krankenversicherung über die zustehende Kostenerstattung und vorallem über die erhobenen Zuzahlungen, Kostenanteile und Verwaltungskostenabschläge. Dies ist insbesondere für freiwillige Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung zur Realisierung ihres Beihilfeanspruchs unabdingbar. Um in vielen Fällen unnötige Rückfragen und damit Verzögerung in der Erstattung zu vermeiden, bieten wir Ihnen einen Bescheinigungsvordruck zur Vorlage bei Ihrer Krankenversicherung an, der die für die Beihilfefestsetzung notwendigen Angaben zur Eintragung vorsieht. Stellt Ihnen Ihre Krankenversicherung eine eigene Bescheinigung mit diesen Angaben zur Verfügung, erübrigt sich unser Angebot. Den Vordruck finden Sie auf der Seite Vordrucke (landbw.de).

Informationen zur privaten Krankenversicherung erhalten Sie vom Verband der Privaten Krankenversicherung -PKV-. Wenn Sie Informationen zur gesetzlichen Krankenversicherung (freiwillige Mitgliedschaft) möchten, wenden Sie sich bitte an eine Krankenkasse Ihrer Wahl.

Haben Sie bitte Verständnis, dass wir Sie zu Fragen im Zusammenhang mit der Krankenversicherung nicht beraten dürfen.

Weitere Informationen zur Krankenversicherung im Rahmen Ihres Beihilfeanspruchs sowie Informationen zur Beihilfegewährung im Zusammenhang mit einer gesetzlichen Krankenversicherung – auch für Ihre berücksichtigungsfähigen Angehörigen – finden Sie auf der Seite Vordrucke (landbw.de).