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Kundenportal und Beihilfe-App: Hinweise zum Einreichen von Anhängen

Artikel 25. Januar 2024

Kundenportal und Beihilfe-App: Hinweise zum Einreichen von Anhängen

Sie möchten uns zusätzlich zu Ihrer Mitteilung oder Anfrage im Kundenportal ein Schriftstück mitschicken? Sie unterstützen uns bei der Bearbeitung, wenn Sie dem Schriftstück jeweils das korrekte Arbeitsgebiet im LBV zuordnen. Das zuständige Arbeitsgebiet für Ihr Anliegen entnehmen Sie am einfachsten Ihrer letzten Gehaltsmitteilung (oben rechts). Sollten wir Sie gebeten haben, bestimmte Dokumente einzureichen, finden Sie auch in unserem Anschreiben das zuständige Arbeitsgebiet.

Beispiele für die korrekte Zuordnung Ihres Anliegens im LBV-Kundenportal

  • Beihilfe

z. B. Anfragen zu Hilfsmitteln oder Behandlungen, Übersendung von Heil- und Kostenplänen

  • Bezüge/Gehalt 

Bei Beamten und Richtern:

z.B. Änderung der Bankverbindung, Vorsorgebescheinigung, Änderung Familienstand, Erklärung zum Familienzuschlag (Vordruck 538b1), Versorgungsauskünfte 

Bei Versorgungsempfängern zusätzlich: Adressänderung, Rentenbescheid, Einkommensnachweise, Unterlagen für die Waisengeldzahlung (z.B. Schul- und Studienbescheinigungen), Festsetzung von Versorgungsbezügen

  • Bezüge/Gehalt bei Arbeitnehmenden 

z.B. Änderung der Bankverbindung, Adressänderungen bei Beschäftigten der Hochschulen, angeforderte Nachweise und Erklärungsvordrucke

  • Kinderbezogene Leistungen

z.B. Kindergeldbescheid, Erklärung zur Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen für den kinderbezogenen Teil des Familienzuschlags (Vordruck 538b2), Geburtsurkunden der Kinder


Beihilfe-App: Besonderheiten in der Kommunikation mit dem LBV

Grundsätzlich können Sie alle Anliegen per Post oder über das Kundenportal, bei Bedarf auch mit Anhängen, an uns richten. Die Beihilfe-App ist dagegen kein Kommunikationsweg, sondern ausschließlich ein Weg zur Beantragung von Beihilfe: Über die App haben Sie die Möglichkeit, Rechnungen, Rezepte und andere Belege zu Krankheits- und Pflegekosten schnell und einfach einzureichen. Nicht möglich ist es dagegen, über die App sonstige Schriftstücke wie z.B. Heil- und Kostenpläne einzureichen, auch wenn sie beihilferechtliche Sachverhalte betreffen.