Kuren

Fachliches Thema

18.12.2025

Kuren

1. Für folgende Kur-Arten ist eine Beihilfeleistung grundsätzlich möglich:

a) Ambulante Heilkuren im Inland oder im Ausland

b) Müttergenesungskuren, Vätergenesungskuren und Mutter-Kind-Kuren, Vater-Kind-Kuren

2. Ambulante Heilkuren im Inland oder Ausland

Aufwendungen für ambulante Heilkuren im Inland oder im Ausland sind nur für aktive Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter dem Grunde nach beihilfefähig.

Aufwendungen für ambulante Heilkuren von Versorgungsempfängerinnen, Versorgungsempfänger und berücksichtigungsfähige Personen (Ehegattin, Ehegatte, Lebenspartnerin, Lebenspartner und Kinder) sind nicht beihilfefähig. 

Was ist bei ambulanten Heilkuren zu beachten?

Die Kur muss nach einem von einem Kurarzt des Heilkurortes erstellten Kurplan durchgeführt wer-den. Außerdem muss sie in einem im Heilkurortverzeichnis des Bundesministeriums des Innern (BMI) aufgeführten Heilkurort durchgeführt werden. Heilkurorte im EU-Ausland müssen, sofern sie nicht im Heilkurortverzeichnis EU-Ausland des BMI aufgeführt sind, den dort genannten Heilkurorten gleichgestellt sein.

Aufwendungen für die Unterkunft in einer Ferienwohnung, in einem Appartement, im Wohnwagen, auf einem Campingplatz und dergleichen sind nicht erstattungsfähig.

Was muss ich tun, damit die Kosten einer ambulanten Heilkur erstattet werden?

Bei ambulanten Heilkuren für aktive Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter muss

  • eine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt sein
  • im laufenden und den beiden vorangegangenen Kalenderjahren keine Kur durchgeführt und beendet worden sein
  • durch eine begründete ärztliche Bescheinigung nachgewiesen werden, dass eine ambulante ärztliche Behandlung oder Heilbehandlung außerhalb der Kurmaßnahme nicht ausreichend ist und die ambulante Heilkur zur Wiederherstellung oder Erhaltung der Fähigkeit zur Ausübung der beruflichen Tätigkeit erforderlich ist 
  • die medizinische Notwendigkeit vor Beginn der Kur durch begründete ärztliche Bescheinigung, die unter anderem die Einrichtung, das Heilbad oder den Kurort angibt, nachgewiesen ist und 
  • die Behandlung vor Beginn von uns anerkannt worden sein. 

Um unnötige Rückfragen, Zeitaufwand und ggf. Kosten zu vermeiden, empfehlen wir den Vordruck LBV 354 von der behandelnden Ärztin oder vom behandelnden Arzt ausfüllen zu lassen.

Welche Kosten werden bei einer ambulanten Heilkur erstattet ?

Die von Reiseveranstaltern angebotenen Pauschalkuren genügen regelmäßig nicht den Anforderungen an eine ambulante Heilkur im beihilferechtlichen Sinn. Zur Beurteilung einer Beihilfefähigkeit derartiger Aufwendungen ist der individuelle Kurplan mit den ärztlichen Konsultationen und den erforder-lichen Kuranwendungen vorzulegen.

3.    Müttergenesungskuren, Vätergenesungskuren und Mutter-Kind-Kuren, Vater-Kind-Kuren 

Müttergenesungskuren, Vätergenesungskuren und Mutter-Kind-Kuren, Vater-Kind-Kuren sind Maßnahmen in Form einer Rehabilitationskur nach § 41 des Fünften Buches des Sozialgesetzbuches (SGB V) in einer Einrichtung, die einen Versorgungsvertrag für Rehabilitationsleistungen nach § 111a SGB V abgeschlossen hat. 

Was muss ich tun, damit die Kosten einer Müttergenesungskur, Vätergenesungskur und Mut-ter-Kind-Kur, Vater-Kind-Kur erstattet werden?

Bei diesen Kurarten müssen für die kurbedürftigen Personen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: 

  • erstmalig eine Wartezeit von fünf Jahren eingehalten werden
  • im laufenden und den beiden vorangegangenen Kalenderjahren keine Kur durchgeführt und beendet worden sein
  • eine ambulante ärztliche Behandlung oder Heilbehandlung außerhalb der Kurmaßnahme nicht ausreichend ist und 
  • die medizinische Notwendigkeit vor Beginn der Kur durch begründete ärztliche Bescheinigung, die unter anderem die Einrichtung, das Heilbad oder den Kurort angibt, nachgewiesen ist. 

Bei aktiven Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richtern muss zusätzlich durch eine begründete ärztliche Bescheinigung nachgewiesen werden, dass die Kur zur Wiederherstellung oder Erhaltung der Fähigkeit zur Ausübung der beruflichen Tätigkeit erforderlich ist; weiter muss die Behandlung vor Beginn von uns anerkannt worden sein. 

Um unnötige Rückfragen, Zeitaufwand und ggf. Kosten zu vermeiden, empfehlen wir den Vordruck LBV 354 von der behandelnden Ärztin oder vom behandelnden Arzt ausfüllen zu lassen.

Die Antragstellung kann grundsätzlich formlos erfolgen.

Welche Kosten werden bei einer Müttergenesungskur, Vätergenesungskur und Mutter-Kind-Kur, Vater-Kind-Kur und Mutter-Kind-Kur erstattet ?

Rechnet eine Einrichtung bei einer Müttergenesungskur, Vätergenesungskur und Mutter-Kind-Kur, Vater-Kind-Kur nach einem mit einem Sozialleistungsträger vereinbarten Pauschalpreis ab, so ist die Beihilfefähigkeit der Aufwendungen auf diesen Pauschalpreis begrenzt.“