Gilt nur für Versorgungsempfänger des Landes, die am 01.01.2004 bereits im Ruhestand waren
Aufgrund des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Sonderzahlung in Baden-Württemberg wurde seit Januar 2004 jeweils monatlich eine Sonderzahlung als Landesanteil Versorgung gewährt.
Der Landesanteil Versorgung errechnete sich aus Ihren jeweils maßgeblichen monatlichen Bezüge (ohne familienbezogene Bestandteile) mit folgendem Bemessungssatz:
Zeitpunkt | v.H. |
---|---|
ab 01.01.2004 | 5,33 |
ab 01.04.2005 | 4,33 |
ab 01.01.2006 | 4,58 |
ab 01.04.2007 | 2,50 |
Die Sonderzahlung für den Familienzuschlag betrug monatlich 7,19 v.H., ggf. zuzüglich eines monatlichen Sonderbetrages je Kind in Höhe von 2,13 Euro.
Alle Bestandteile der Sonderzahlung wurden bis einschließlich Dezember 2007 zusammengerechnet und erschienen in Ihrer Bezügemitteilung in einem Betrag unter der Bezeichnung “Landesanteil Ver”.
Ab Januar 2008 werden die Sonderzahlungen in die Versorgungsbezüge durch das am 28.11.2007 beschlossene Gesetz zur Integration der Sonderzahlung und zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2008 (BVAnpG 08) integriert.
Nähere Informationen zum BVAnpG 08 finden Sie hier: Infoblatt.pdf