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Mutterschutz

Fachliches Thema 02. Mai 2016

Mutterschutz

Ich bin schwanger; was muss ich tun?

Bitte teilen Sie Ihrer Dienststelle Ihre Schwangerschaft und den Tag Ihrer Entbindung mit. Die Dienststelle wird Sie über die Schutzbestimmungen nach dem Mutterschutzgesetz informieren. Sie kann eine Schwangerschaftsbescheinigung verlangen. Die Kosten für diese Bescheinigung übernimmt Ihre Dienststelle.

Was sind Mutterschutzfristen (Beschäftigungsverbote)?

Ein Beschäftigungsverbot bewirkt, dass Sie tatsächlich nicht beschäftigt werden dürfen.
Vor der Entbindung beträgt das Beschäftigungsverbot sechs Wochen; nach der Entbindung acht Wochen. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten verlängert sich die Frist auf zwölf Wochen.

Ausnahmen:
Sie können bis zur Entbindung weiterarbeiten, wenn Sie dies ausdrücklich gegenüber Ihrer Dienststelle erklären. Diese Erklärung können Sie jederzeit widerrufen.

Während des Beschäftigungsverbots nach der Geburt Ihres Kindes dürfen Sie nicht beschäftigt werden.

Für weitere Fragen steht Ihre Dienststelle gerne zur Verfügung.

Erhalte ich Bezüge während der Schutzfristen?

Sofern Sie in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, erhalten Sie für die Zeit der Schutzfristen und den Entbindungstag Mutterschaftsgeld. Das Mutterschaftsgeld der Krankenkasse beträgt ab dem Kalenderjahr 2002 höchstens 13 EUR (bis 31.12.2001 höchstens 25 DM) für den Kalendertag.

Sind Sie nicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, wird das Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt gezahlt; es beträgt ab dem Kalenderjahr 2002 insgesamt höchstens 210 EUR (bis 31.12.2001 höchstens 400 DM).

Zur Beantragung des Mutterschaftsgeldes wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse bzw. an das Bundesversicherungsamt.

Für den Zeitraum, für den Sie Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben, erhalten Sie von uns einen Zuschuss in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen Mutterschaftsgeld und dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten drei abgerechneten Kalendermonate.
Sobald uns Ihre Dienststelle Ihre Schwangerschaft bzw. Ihre Krankenkasse den Zeitraum für das Mutterschaftsgeld mitgeteilt haben, werden wir den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld errechnen und auszahlen.